Unsere Kirchengemeinde ist Teil der Ev. Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO).
Nach der geltenden Grundordnung der EKBO wird die Gemeinde durch den gewählten Gemeindekirchenrat (GKR) geleitet.
Der GKR kann zur Mitwirkung bei der Planung und Koordinierung sowie bei der Beratung von Einzelfragen einen Gemeindebeirat berufen.
Zu einer Versammlung aller Gemeindeglieder lädt im Benehmen mit dem Gemeindebeirat mindestens einmal im Jahr ein. Eine Gemeindeversammlung muss einberufen werden, wenn der Gemeindebeirat oder mindestens 20 wahlberechtigte Mitglieder der Kirchengemeinde dies verlangen.