Unsere Kirchengemeinde ist Teil der Ev. Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO).

Nach der geltenden Grundordnung der EKBO wird die Gemeinde durch den gewählten Gemeindekirchenrat (GKR) geleitet.

Der GKR kann zur Mitwirkung bei der Planung und Koordinierung sowie bei der Beratung von Einzelfragen einen Gemeindebeirat  berufen.

Eine Gemeindeversammlung  ist die mindestens einmal jährlich stattfindende Versammlung aller Gemeindeglieder, zu der der Gemeindekirchenrat in Verständigung mit dem Gemeindebeirat einlädt. 

Gemeindekirchenrat (GKR)

Die Gemeinde wird vom Gemeindekirchenrat (GKR) geleitet. Er berät regelmäßig die Situation der Kirchengemeinde und plant ihre Arbeit und die Durchführung der Projekte und sorgt für Information. Zu den Aufgaben gehören, die Organisation der Gottesdienste, der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen, die missionarische und ökumenische Arbeit, die Einstellung der Mitarbeiter und Ausübung der Dienstaufsicht, die Regelung der finanziellen Angelegenheiten, die Verwaltung des Vermögens und die rechtliche Vertretung der Gemeinde.

Die letzte Wahl zum Gemeindekirchenrat fand im November 2022 statt. Die Amtszeit aller Mitglieder des Gemeindekirchenrates (Älteste) endet nach drei Jahren. Nach einem neuen Wahlmodus findet ab 2025 alle sechs Jahre eine GKR-Wahl statt.

Wer sind die GKR-Mitglieder unserer Gemeinde und was machen die eigentlich so? Mehr Informationen hier.

Gemeindebeirat

Der Gemeindekirchenrat hat einen Gemeindebeirat berufen in den er insbesondere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und aktive Gemeindeglieder beruft. Der Gemeindebeirat tagt 3 mal im Jahr und wirkt bei der Planung und Koordinierung der Gemeindeaktivitäten mit. Der Gemeindebeirat hat sich am 22. Juni 2023 konstituiert.

Weitere Informationen über die Mitglieder, die Sitzungen und Themen des Gemeindebeirats hier.

Gemeindeversammlung

Zu einer Gemeindeversammlung lädt der Gemeinderkirchenrat in Verständigung mit dem Gemeindebeirat mindestens einmal im Jahr ein. Sie und die Mitarbeitenden der Gemeinde berichten über ihre Arbeit und über wesentliche Themen des Gemeindelebens, des Kirchenkreises und der Landeskirche. Über die Berichte findet eine Aussprache statt. Die Gemeindeversammlung kann dabei Empfehlungen und Vorschläge geben, denen nachzugehen ist.

Gemeindeversammlung finden in der Regel am lezten Sonntag im Februar und am Kirchweihsonntag um den 10. November herum statt. 

Was auf den Gemeindersammlungen der letzten Jahre so los war, können Sie hier nachlesen.