Bericht aus der 29. Sitzung des Gemeindekirchenrats vom 7. Juli 2025

Bericht aus der 29. Sitzung des Gemeindekirchenrats vom 7. Juli 2025

Bericht aus der 29. Sitzung des Gemeindekirchenrats vom 7. Juli 2025

# Gemeindekirchenrat

Bericht aus der 29. Sitzung des Gemeindekirchenrats vom 7. Juli 2025

Im Mai 2024 beschloss der GKR das damals neue gegründete Bündnis für Demokratie Friedenau durch Beteiligung zu unterstützen und dem Bündnis beizutreten. In der letzten Sitzung vor der Sommerpause war Wilm Diestelkamp vom Bündnis zu Gast und berichtete von den vergangenen Aktivitäten und den laufenden Projekten. Die Gemeinde unterstützt das Bündnis dadurch, dass sie Räume und Ressourcen für Veranstaltungen zur Verfügung stellt, in der Öffentlichkeitsarbeit über Projekte und Aktivitäten informiert und sich zum Beispiel am „Markt der Demokratie“ beteiligt. Am 14. September 2025 findet dieses Bürgerfest auf dem Breslauer Platz zum zweiten Mal statt und die Gemeinde wird mit einem Stand „Kirche in Friedenau“ und dem Nachtcafé vertreten sein. Nachdem der GKR auf seiner vergangenen Rüste intensiv über das Verhältnis von „Kirche und Politik“ diskutiert hatte, war der freundliche und fruchtbare Austausch mit Wilm Diestelkamp ein Beleg dafür, wie kirchliche Beteiligung und Einmischung in kommunale Politik überparteilich möglich ist und an den Themen der Menschen orientiert ist.

Auch in den Berichten aus den GKR-Ausschüssen ging es um die öffentliche Präsenz unserer Gemeinde im Kiez. Der Öffentlichkeitsausschuss stellte ein Konzept vor, das die Werbung für Gemeindeveranstaltungen über Plakate und Flyer im Erscheinungsbild verbessern soll. Ein weiteres Projekt ist daruf ausgerichtet, die Gemeindepräsenz im digitalen Raum zu verstärken. Über beide Vorhaben will die Gemeindeleitung in der September-Sitzung entscheiden. 
Verabschiedet wurde der vom Kreiskirchenrat erbetene Bericht über die Erfahrungen mit dem seit Advent 2023 praktizierten Gottesdienstformat (veröffentlicht hier).

Der Pfarrsprengelrat hat mit dem Superintendenten nach Maßgabe des Pfarrstellenbesetzungsgesetzes das Verfahren für die Besetzung der bis zum 25. Juli 25 ausgeschriebenen Pfarrstelle festgelegt. Am 30. Juli wird der Pfarrsprengelrat den Wahlvorschlag aufstellen und den GKR informieren. Für die Vorstellungsgottesdienste und die religionspädagogische Veranstaltung sind – je nach Umfang des Wahlvorschlags – die Sonntage am 14., 21. und 28. September 2025 reserviert. In der Sitzung am 6. Oktober 2025 wird der GKR sein Votum zu den Bewerber*innen abgeben. Am 7. Oktober 2025 um 18 Uhr findet in der Sitzung Pfarrsprengelrat unter der Leitung des Superintendenten die Wahl statt.

Intensiv befassten sich die Ältesten sodann mit den Folgen des Einbruchs in die Kirche vom 22. auf dem 23. Juni 2025. Der GKR ließ sich nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen über den Tathergang, den Stand der Reparaturen und über die Schadensregulierungen informieren. Letzteres ist kompliziert und aufwändig, weil über die möglichen langfristigen Schäden wegen der Korrosionswirkung des großflächig und schwerpunktmäßig versprühten Feuerlöscherpulvers noch nichts abschließend gesagt werden kann. Besondere Aufmerksamkeit erfordert die versicherungsrelevante Untersuchung der sich in der Kirche befindlichen Musikinstrumente. Wie an den Bodenfließen und vielen Stellen in der Kirche erkennbar ist, wird nach einer ersten Reinigung, die die Kirche wieder benutzbar machte, eine Grundreinigung in der Sommerpause erforderlich sein.
Der GKR beschloss als weitere Maßnahme die Erneuerung der Schließanlage für die ganze Kirche.
Unterschiedlich bewerteten die GKR-Mitglieder die Frage des Umgangs mit den Folgen des Einbruchs in der Gemeinde und in der breiten Öffentlichkeit. Auf der einen Seite wurde die Sorge über eine im Einbruch zum Ausdruck kommende grobe Antikirchlichkeit oder Christenfeindlichkeit geäußert, gegen die man sich auch öffentlich klar positionieren sollte. Die Tatsache, dass es außer auf der Homepage der Gemeinde und der dankbaren Solidaritätsbekundung seitens des Kirchenkreises weder im Polizeibericht noch in anderen Medien eine Berichterstattung gab, lässt die Besorgnis wachsen, dass es sich bis zum Beweis des Gegenteils um einen antireligiösen Akt handelt, der auch in den Ermittlungen als über einen normalen Einbruch hinausgehend eingestuft werden muss. Auf der anderen Seite wurden Bedenken geäußert, dass ein größeres Medienecho leichter zu Nachahmungstaten führen könnte und weitergehenden Spekulationen eher mit Zurückhaltung begegnet werden sollte. Im Ergebnis einigten sich die Ältesten darauf, die Geschäftsführung zu beauftragen ein Votum zu verfassen, das an die Ermittlungsbehörden appelliert zur Aufklärung der Straftat alle verfügbaren Mittel einzusetzen und die politischen Implikationen des Vorgangs nicht außer Acht zu lassen. Die zuständigen kirchenleitenden Stellen werden ersucht, die ihnen gegebenen Möglichkeiten zu nutzen, damit der Fokus auf die Aufklärung des Delikts und die Prävention aufrechterhalten bleibt. 

Claudia Bühler/ Peter Martins

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