Barrierefreiheitserklärung
Die Evangelische Kirchengemeinde Zum Guten Hirten ist bestrebt, ihre Website https://www.zum-guten-hirten-friedenau.de barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die genannte Website.
1. Selbstverpflichtung zur Barrierefreiheit
Wir orientieren uns an den Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), § 12a BGG, sowie an den Prinzipien des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), das am 28. Juni 2025 vollständig in Kraft tritt und verpflichten uns zur Einhaltung der geltenden gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit . Auch wenn wir als kirchliche Einrichtung nicht unmittelbar vom BFSG betroffen sind, setzen wir dessen Zielsetzungen im Rahmen unserer Möglichkeiten freiwillig um.
2. Status der Barrierefreiheit und angewendeter Standard
Diese Website ist teilweise barrierefrei. Sie entspricht teilweise den Anforderungen der BITV 2.0 in Verbindung mit der EN 301 549 (europäische Norm für barrierefreie IT) sowie den allgemeinen Anforderungen des BFSG.
Basierend auf einer Selbstbewertung mit dem WAVE-Tool (Web Accessibility Evaluation Tool) ist unsere Website teilweise konform mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Level AA.
3. Nicht barrierefreie Inhalte
Folgende Inhalte sind derzeit nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei:
PDF-Dateien: Ältere PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei. Bei neuen Dokumenten
achten wir zunehmend auf Barrierefreiheit.
Videos: Eingebundene Videos enthalten teilweise keine Untertitel oder
Audiobeschreibungen.
Formulare: Die Formulare sind in Schriftarte, Kontrast und Bedienungsmöglichkeit noch nicht barrierefrei.
Es ist derzeit nicht möglich, Alt-Texte bei Bildern anzuzeigen, die direkt in das Textfeld von ChurchDesk-Blogbeiträgen oder das Textfeld von ChurchDesk-Veranstaltungen eingefügt wurden. Der hohe technische Aufwand steht unverhältnismäßig den Möglichkeiten gegenüber, den Kontext der Bilder im Textfeld aus dem Titel der Veranstaltung, dem Alt-Text des Header-Bildes und dem schriftlichen Inhalt des veröffentlichten Textfeldes zu erfassen.
4. Ergriffene Maßnahmen und geplante Verbesserungen
Wir haben die Fa. Church-Desk am 27. Mai 2025 beauftragt, die Barrierefreiheit unserer Homepage zu realisieren. Die Fa. Church-Desk hat am Fr. 27. Juni 2025, 11:25 erklärt: "Der Barrierefreiheitsservice für Ihre Website ist derzeit noch in Bearbeitung. Wie in den Bedingungen angegeben, wird der Auftrag so schnell wie möglich und in der Reihenfolge nach Auftragseingang bearbeitet. Die Bearbeitung wird voraussichtlich im Laufe des kommenden Monats fertiggestellt werden."
5. Datum der Erstellung und letzter Stand
27. Juni 2025
6. Rückmeldemöglichkeit & Kontaktinformationen
Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Verbesserungsvorschläge zur digitalen Barrierefreiheit haben, kontaktieren Sie uns gerne:
Evangelische Kirchengemeinde Zum Guten Hirten
Bundesallee 76A, 12161 Berlin
Telefon: 030.851 11 38
Öffnungszeiten
Montag: 9:00 - 12:30 Uhr
Dienstag: 10:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 18:00 - 19:00 Uhr
Freitag: 9:00 - 12:30 Uhr
7. Verfahren zur Durchsetzung der Barrierefreiheit (Schlichtungsverfahren)
Sollten Sie innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Anfrage erhalten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle wenden:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 30 18 527-2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Website: www.schlichtungsstelle-bgg.de
8. Evaluierungsmethode
Die Evaluierung der Barrierefreiheit wird durch die Fa. Church-Desk durchgeführt.