30. November 2025 - Wahlen zum Gemeindekirchenrat
Wann und wo findet die Wahl statt? Wie kann ich wählen? Wer kandidiert?
Am 30. November 2025 finden in unserer Landeskirche und also auch in unserer Kirchengemeinde die Ältestenwahlen für einen neuen Gemeindekirchenrat, bestehend aus 12 Mitgliedern, statt. Die Wahlunterlagen bekommt jedes wahlberechtigte Gemeindemitglied etwa Mitte Oktober zugeschickt. Wählen können Sie am 30. November von 8.00 – 18.00 Uhr im Matthias-Claudius-Saal, Goßlerstraße 30. Wer nicht persönlich teilnehmen kann, hat die Möglichkeit zur Briefwahl. Erstmals kann man auch online seine Stimme abgeben.
- Der Antrag auf Briefwahl muss nach Erhalt der Wahlunterlagen bis spätestens 26. November 2025 im Gemeindebüro schriftlich oder telefonisch während der Öffnungszeiten eingehen. Dort können die Briefwahlunterlagen auch persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person abgeholt werden.
- Wer von der Online-Wahlmöglichkeit Gebrauch machen möchte, kann den mit der Wahlbenachrichtigung übermittelten Zugangscode für die digitale Stimmabgabe bis zum 23. November nutzen.
Bis spätestens 14. September 2025 können noch Vorschläge für die Kandidatur zum Ältestenamt gemacht werden. Wenden Sie sich dazu bitte an die Vorsitzende des Gemeindekirchenrats Claudia Bühler, die gegenwärtigen Ältesten oder Pfr. Martins.
- Ein Wahlvorschlag kann mehrere Namen enthalten. Die Vorschläge müssen Familiennamen, Vornamen, Geburtsjahr, Wohnstraße und die Postleitzahl der oder des Vorgeschlagenen enthalten, damit der Gemeindekirchenrat an Hand des Gemeindegliederverzeichnisses die Wählbarkeit prüfen kann.
Der Wahlvorschlag wird spätestens am 6. Oktober 2025 der Gemeinde schriftlich bekannt gemacht.
Die Kandidierenden stellen sich der Gemeinde am 2. November 2025 im Anschluss an den Gottesdienst vor.

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GKR - Gemeindekirchenrat - Gemeindeleitung - Was ist das? Wie funktioniert das? Was muss ich wissen?
Gemeindekirchenrat Zum Guten Hirten – was ist das?
Der Gemeindekirchenrat (GKR) ist das demokratisch von allen wahlberechtigten Gemeindegliedern gewählte Leitungsgremium unserer Gemeinde. Wie er zusammengesetzt und was seine Funktion ist, beschreibt für alle Gemeinden unserer Landeskirche die Grundordnung der Ev. Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO).
Kurz zusammengefasst:
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Der GKR berät regelmäßig die Situation der Kirchengemeinde;
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er plant ihre Arbeit, die Durchführung der Projekte und sorgt für die Information der Gemeinde.
Ausdrücklich nennt die Grundordnung die Organisation
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der Gottesdienste,
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der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen,
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der missionarischen und ökumenischen Arbeit,
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sowie die personalrechtlichen, finanziellen und baulichen Angelegenheiten.
Wer kann im GKR mitmachen?
Die Mitglieder des Gemeindekirchenrats werden – unabhängig vom Alter – „Älteste“ genannt. Zu unserem GKR gehören 12 gewählte Älteste, sie werden ab November 2025 für sechs Jahre gewählt. Mindestens 10 Älteste müssen volljährig sein, zwei sind ab 16 Jahren wählbar.
Kandidieren kann nach dem Ältestenwahlgesetz
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wer konfirmiertes Gemeindemitglied ist;
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die geistlichen Grundlagen unseres kirchlichen Lebens bejaht;
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keiner Gruppierung angehört, die menschenfeindliche Ziele verfolgt (mehr dazu hier).
Wieviel Zeit muss ich für ein Engagement im GKR einplanen?
Bisher sind im GKR Zum Guten Hirten fast ausschließlich Älteste aktiv, die mitten im Berufsleben oder damit noch ziemlich am Anfang stehen. Das zeigt, dass es ihnen und dem GKR-Team gelungen ist, eine gute Balance zwischen dem ehrenamtlichen Engagement in der Gemeindeleitung, dem Arbeitsleben und der Zeit für Familie und Privatleben zu haben. Ein großer Vorteil ist, dass die Ältesten ein breites Spektrum an beruflichen Kompetenzen und Gemeindebiographien repräsentieren. Jeder GKR ist immer auch ein gemeinsam lernendes Team und unterstützt sich gegenseitig. Eine schöne Gelegenheit dafür bieten auch die einmal jährlich stattfindenden GKR-Rüsten – Klausuren, bei denen der GKR wichtige Themen und Aufgaben berät. Der Aufwand der Vorbereitung für die jeweiligen Treffen ist sicher individuell verschieden.
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Das Minimum an Zeitaufwand sind die einmal monatlich stattfindenden GKR-Sitzungen.
Hinzukommt die Mitarbeit in einem der sechs GKR-Ausschüsse (Personal, Bau, Finanzen, Öffentlichkeit, Kita, Herbstfest), die sich regelmäßig treffen. Wie oft, bestimmt der Ausschuss selbst. In der Regel 1 mal alle 6-8 Wochen oder 3-4 mal im Jahr. Das geht auch als Video-Meeting. Die Ausschüsse bereiten Entscheidungen im GKR vor.
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Der dritte Bereich ist das weite Feld des kirchlichen Lebens. Hier gibt es eine Fülle von Aufgaben, Veranstaltungen und Projekten. Die Gemeinde muss durch den GKR auch in kreiskirchlichen oder kommunalen Zusammenhängen vertreten sein. Es finden Gemeindeanlässe statt, an denen die Präsenz des GKR wichtig ist; und natürlich ist in einer so aktiven Gemeinde wie unserer immer irgendwie Engagement gefragt. Jede:r kann soviel einbringen wie sie oder er für sich verantworten kann.
Wie laufen die GKR-Sitzungen ab?
Die Grundlagen der GKR Arbeit sind durch die Grundordnung der Landeskirche vorgegeben und durch eine praxisnahe Geschäftsordnung.
Die monatlich stattfindenden Treffen werden von dem/der Vorsitzenden und dem/der Stellvertreter:in vorbereitet und geleitet. Sie informieren die Gemeindeöffentlichkeit auch durch Berichte über die Sitzungen auf der Homepage. Die Treffen beginnen in der Regel um 19:30 Uhr und enden gegen 22:30 Uhr. Jede:r Älteste ist einmal dran, das Protokoll zu schreiben oder das Treffen mit einem geistlichen Wort zu eröffnen.
Wen kann ich noch fragen?
Für Infos und Austausch stehen Dir alle Ältesten zur Verfügung. Kontaktiere sie entweder über die Vorsitzende oder über das Gemeindebüro (zgh@zgh-friedenau.de, Tel: 030.851 11 83). Wir freuen uns über Dein Interesse!
Gemeindekirchenrat Zum Guten Hirten, 5. Mai. 2025












